Wir bleiben betriebsbereit und stellen den Versand von Bestellungen innerhalb von 24 Stunden sicher.

Allgemeine Mietbedingungen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON PRODUKTEN




ARTIKEL 1: ALLGEMEINES


1-1: Die allgemeinen Bedingungen für die Vermietung von Produkten wurden von einer Fachkommission ausgearbeitet, die sich aus Nutzern und Vermietungsfachleuten zusammensetzt.
Um Vertragswirksamkeit zu erlangen, müssen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wortlaut der Bestellung des Kunden ausdrücklich erwähnt werden
Mieter, im Vertrag oder auf dem Lieferschein angegeben.

Diese Dokumente müssen mindestens Folgendes enthalten:
- die Definition der gemieteten Ausrüstung und deren Identifizierung,
- der Ort der Beschäftigung,
- die voraussichtliche Mietdauer.

Sie können auch Folgendes anzeigen:
- die Verfügbarkeitsbedingungen,
- die Nutzungsbedingungen,
- die Transportbedingungen,
- der am Tag des Vertragsabschlusses und je nach Mietdauer gültige Tarif.
1-2: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen Rahmen dar und erheben nicht den Anspruch, alle Situationen zu berücksichtigen und zu regeln. Die Vertragsparteien werden dafür sorgen, dass ihre spezifischen Probleme in Sonderbedingungen geregelt werden, die dann von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.


ARTIKEL 2: ARBEITSORT


2-1: Das Material wird ausschließlich in einem begrenzten geografischen Gebiet verwendet. Jede Nutzung außerhalb des angegebenen Bereichs ohne ausdrückliche und vorherige Zustimmung des Vermieters kann die Beendigung des Mietverhältnisses mit der möglichen Zahlung der in Artikel 18 vorgesehenen Pauschalentschädigung rechtfertigen.


ARTIKEL 3: VERFÜGUNG STELLEN

3-1: Verfügbarkeitsbedingungen
3-1-1: Alle Geräte, ihr Zubehör und alles, was ihre Verwendung ermöglicht
normal, gelten als funktionstüchtig an den Mieter übergeben, ggf. zurückgesetzt und gereinigt. Ihnen liegt bei Bedarf die technische Dokumentation bei, die für ihre Nutzung und Wartung erforderlich ist. Die technische Dokumentation können Sie jederzeit per E-Mail in elektronischer Form anfordern oder bei Bedarf als PDF auf dem Produktblatt herunterladen.
Es wird außerdem davon ausgegangen, dass sie alle gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Sicherheit und Nutzungsstandards.
3-1-2: Mit der Inbesitznahme der Ausrüstung geht das rechtliche Sorgerecht für die Ausrüstung auf den Mieter über, der die volle Verantwortung im Sinne der Artikel übernimmt
1382 bis 1384 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
3-1-3: Es werden ggf. vom Vermieter zum Zeitpunkt der Bereitstellung die Konformitätsbescheinigungen vorgelegt.
Ist der Vermieter nicht in der Lage, diese Unterlagen vorzulegen, obwohl die Vorschriften dies erfordern, ist der Mieter berechtigt, die Lieferung zu verweigern
Material oder dessen Entfernung. Diese Weigerung hat die Stornierung der Miete zur Folge.
3-2: Datum der Verfügbarkeit
Der Mietvertrag kann nach Wahl der Parteien einen Liefer- oder Abholtermin vorsehen. Die für die Lieferung oder Abholung verantwortliche Partei muss die andere Partei rechtzeitig über ihr Eintreffen informieren. Die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins löst die vertragliche Haftung des Schuldners aus. Diese Verantwortung ist in den Besonderen Bedingungen festgelegt.
3-3: Widersprüchlicher Zustand
3-3-1: Die gelieferte oder zur Verfügung gestellte Ausrüstung muss Gegenstand eines von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichneten Lieferscheins oder Mietvertrags sein.
Auf Antrag der einen oder anderen Partei kann vorgesehen werden, dass eine widersprüchliche Stellungnahme zu Beginn oder bei Dienstantritt erstellt wird. Wenn dieser Zustand
Widersprüchliche Hinweise darauf, dass das Material seinen normalen Zweck nicht erfüllen kann, gelten als nicht geliefert.
Liegt kein Widerspruch vor, gilt das Gerät als funktionstüchtig und mit dem für den Betrieb erforderlichen Zubehör ausgestattet.
3-3-2: Wenn die gemietete Ausrüstung eine Konfiguration, Montage und/oder Installation erfordert, regeln die Parteien ihre Rechte und Pflichten durch besondere Bedingungen.


ARTIKEL 4: DAUER DER MIETE


4-1: Die Mietdauer beginnt mit dem Tag, an dem die gesamte gemietete Ausrüstung dem Mieter an der Adresse des Vermieters oder auf dem Gelände, auf dem sich die besagte Ausrüstung zuvor befand, zur Verfügung gestellt wird. Maßgebend sind Datum und Uhrzeit der Lieferung. Dieser Termin wird vertraglich auf dem Lieferschein oder im Mietvertrag festgelegt.
Sie endet mit dem Tag der Rückgabe der gesamten gemieteten Ausrüstung.
- wie in Artikel 12 definiert
- dem Vermieter in seinen Lagerhallen übergeben oder ihm an dem von ihm bezeichneten Ort zur Verfügung gestellt werden.
4-2: Die voraussichtliche Mietdauer ab einem ersten Datum kann in einer beliebigen Zeiteinheit angegeben werden. Jede Änderung dieser Dauer wird
Vorbehaltlich einer neuen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Die Miete kann auch auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. In diesem Fall sind die Mitteilungen zur Rückgabe bzw. Rücknahme der Geräte im aufgeführt
spezielle Bedingungen.


ARTIKEL 5: NUTZUNGSBEDINGUNGEN


5-1: Art der Nutzung
5-1-1: Der Mieter muss den Vermieter über die Nutzungsbedingungen der gemieteten Geräte informieren. Dem entspricht die sogenannte „normale“ Nutzung der Geräte
Wird vom Vermieter bei der Mietanfrage durch den Mieter empfohlen.
Eine abweichende Nutzung muss vom Mieter gemeldet und in den Sonderbedingungen festgehalten werden. Diese Registrierung setzt die Annahme durch beide Parteien voraus.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus einer nicht seiner Erklärung entsprechenden Nutzung resultieren.
Der Mieter ist auch für die Nutzung der Geräte verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf:
- Einhaltung der Nutzungsregeln je nach Produktart (Außen- und/oder Innenbereich von Gebäuden)
5-1-2: Er muss die Ausrüstung qualifiziertem Personal mit den erforderlichen Berechtigungen anvertrauen, sie als guter Vater verwalten und warten
immer in einwandfreiem Zustand und verwenden Sie es gemäß den gesetzlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
Da die Miete unter Berücksichtigung der Person des Mieters abgeschlossen wird, ist es diesem untersagt, die Ausrüstung ohne Zustimmung des Vermieters weiterzuvermieten und/oder zu verleihen.
5-1-3: Jede Nutzung, die nicht der vorherigen Erklärung des Mieters oder dem üblichen Bestimmungsort der gemieteten Geräte entspricht, berechtigt den Vermieter, den Mietvertrag zu kündigen und die Rückgabe der Geräte gemäß den Bestimmungen zu verlangen Bestimmungen des Artikels 18.
5-2: Nutzungsdauer
Die gemietete Ausrüstung kann während der Tagesdauer nach eigenem Ermessen genutzt werden, sofern keine besonderen Angaben in den Bedingungen aufgeführt sind
insbesondere auf 24 Stunden festgelegt.
Der Vermieter kann die Nutzungsdauer dieser Produkte auf beliebige Weise steuern, wobei er jedoch die Bestimmungen von Artikel 2-2 einhält.


ARTIKEL 6: TRANSPORTE


6-1: Der Transport der gemieteten Ausrüstung auf der Hinreise ist im Mietpreis enthalten. Der Rücktransport der gemieteten Ausrüstung obliegt dem Mieter. Für die Rücksendung zu unseren Lagern kann der Vermieter den Spediteur seiner Wahl unter folgender Adresse nutzen:

DI2M, 5000 rue d'HIRSON, 02830 ST MICHEL, FRANKREICH, unter Angabe der Telefonnummer 06 24 21 08 28.

oder nutzen Sie das MondialRelay-Relaispunktnetzwerk mit dem 24/7-Relaispunkt LIDL ELYSEES HIRSON LOCKER, 221 AVENUE DES CHAMPS ELYSEES, 02500 HIRSON, oder AUCHAN HIRSON, AVENUE DE VERDUN, 02500 HIRSON, zu Händen von DI2M und unter Angabe der Mobiltelefonnummer 06 24 21 08 28.

oder über das Pickup-Netzwerk und das Versandsystem von Chronopost oder chronoshop2shop.fr mit der Relaisstelle CARREFOUR CONTACT, 2 RUE BARBUSSE, 02830 ST MICHEL, zu Händen von DI2M und unter Angabe der Mobiltelefonnummer 06 24 21 08 28.


6-2: Der Transport erfolgt unter der Verantwortung des Mieters im Falle der Entfernung der Ausrüstung durch ihn oder einen von ihm ausgewählten Dritten und unter der Verantwortung des Vermieters im Falle der durchgeführten Lieferung durch ihn oder einen von ihm bestimmten Dritten.
Der Mieter muss vor dem Umzug nachweisen, dass er über einen ausreichenden spezifischen Versicherungsschutz gegen alle an der Ausstattung und durch diese verursachten Risiken verfügt.
6-4: Handelt es sich beim Beförderer um einen Dritten, übt derjenige, der den Transport durchführen lässt, das Rückgriffsrecht aus.
Es obliegt daher dieser Partei, vor der Durchführung des Transports zu prüfen, ob alle Risiken – sowohl die an der Ausrüstung verursachten als auch die durch sie verursachten Schäden – durch eine ausreichende Versicherung des Spediteurs gedeckt sind und, falls dies nicht der Fall ist In diesem Fall alle notwendigen Maßnahmen zur Versicherung der Materialien zu treffen.
6-5: In allen Fällen, in denen ein Schadensfall bei Ankunft der Ausrüstung festgestellt wird, muss der Empfänger unverzüglich die rechtlichen Vorbehalte formulieren und die Gegenpartei informieren, damit die Schutzmaßnahmen unverzüglich ergriffen werden können und Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können .


ARTIKEL 7: INSTALLATION – MONTAGE UND DEMONTAGE


7-1: Die Installation, Montage und Demontage (sofern sich diese Arbeiten als notwendig erweisen) werden vom Mieter unter seiner vollen Verantwortung durchgeführt.
Der Mieter kann vom Vermieter verlangen, ihn zu ersetzen. Diese Arbeiten werden dann unter der vollen Verantwortung des Vermieters durchgeführt. Bedingungen
Ausführung (Frist, Preis etc.) sind in den Besonderen Bedingungen geregelt.
7-2: Die Installation, Montage und Demontage ändern nicht die Mietdauer, die wie in Artikel 4 definiert bleibt.


ARTIKEL 8: WARTUNG DER GERÄTE


8-1: Der Mieter führt unter seiner alleinigen Verantwortung täglich die Überprüfungen der Ausrüstung durch.
8-2: Für den Fall, dass bestimmte Mietgeräte eine entsprechende Wartung erfordern, müssen die Wartungsbedingungen in den Sonderbedingungen festgehalten werden.
8-3: Sofern in den Sonderbedingungen nichts anderes festgelegt ist, ist die Zeit, die für die Wartung der Ausrüstung auf Kosten des Vermieters erforderlich ist, ein integraler Bestandteil der Mietzeit im Sinne von Artikel 4.


ARTIKEL 9: REPARATIONEN-DEPANNAGEN


9-1: Für den Fall, dass die Ausrüstung während der Mietzeit aufgrund einer Panne außer Betrieb gesetzt wird, verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter innerhalb von 48 Stunden unverzüglich zu informieren
Medium nach Belieben. Der Vertrag ruht für die Dauer der Reparatur hinsichtlich der Zahlung, bleibt jedoch im Hinblick auf alle übrigen Verpflichtungen bestehen.
9-2: Wenn diese 10 % der im Vertrag vorgesehenen Mietdauer oder eine Kalenderwoche überschreitet, hat der Mieter das Recht, den Mietvertrag zu kündigen, indem er nur die bis zum Zeitpunkt der Immobilisierung aufgelaufenen Mieten zahlt der Ausrüstung, unter Ausschluss jeglicher Schäden jeglicher Art.
Bei einer Mietdauer von nicht mehr als einer Kalenderwoche hat der Mieter jedoch das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen, sobald die Ausrüstung nicht innerhalb von zwei Werktagen (Samstag, Sonntag und Feiertage ausgenommen) nach erfolgter Information ausgetauscht wurde an den Vermieter.
9-3: Die Kündigung erfolgt vorbehaltlich der Rückgabe der Ausrüstung.
9-4: Eventuelle Reparaturen werden auf Initiative des Vermieters oder des Mieters mit Genehmigung des Vermieters durchgeführt.
Ist die Reparatur jedoch durch nachweisliches Verschulden des Mieters erforderlich, kann dieser keinen Anspruch auf die ihm eingeräumten Rechte geltend machen.
durch diesen Artikel anerkannt.
Folglich bleibt die Miete bis zur Reparatur der Ausrüstung in ihrer gesamten Wirkung bestehen.


ARTIKEL 10: VERANTWORTLICHKEITEN – ZUSICHERUNGEN


10-1: gegenüber Dritten (zivilrechtliche Haftung)
10-1-1: Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter innerhalb von 48 Stunden über jeden Unfall im Zusammenhang mit der Ausrüstung zu informieren, damit dieser den Ablauf der Ereignisse vorhersehen kann.
Der Mieter bleibt für die Folgen einer verspäteten oder unterbliebenen Erklärung verantwortlich.
10-1-2: Bei anderen als den in Artikel 10-1-1 genannten Geräten ist es Sache des Mieters, sich bei seinem Versicherer abzusichern.
(Zivilrechtliche Haftung) für Schäden, die durch die Mietausrüstung verursacht werden. Folglich kann der Vermieter in keinem Fall festgehalten werden
haftet gegenüber Dritten für die materiellen und/oder immateriellen Folgen eines Ausfalls oder Ausfalls der gemieteten Geräte. Der Vermieter erklärt mit allen Rechtsfolgen, dass er dem Mieter während der Vertragsdauer und vorbehaltlich der Vertragslaufzeit das rechtliche und sachliche Sorgerecht für die gemieteten Geräte überträgt
Transportklauseln (Artikel 6).
Der Mieter darf die Ausrüstung nicht für einen anderen als den normalerweise vorgesehenen Zweck verwenden oder gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen, die sowohl durch die Gesetzgebung als auch durch den Hersteller der gemieteten Ausrüstung festgelegt sind, und zwar auch nicht unter anderen Bedingungen als denen, für die die Vermietung vorgesehen ist wurde gemacht.
10-2: Bezüglich gemieteter Ausrüstung:
Der Mieter haftet für die Nutzung der gemieteten Geräte und für alle Schäden, die an diesen Geräten entstehen.
Sie kann diese Haftung auf drei verschiedene Arten abdecken:


ARTIKEL 11 – VERANSTALTUNGEN UND BESICHTIGUNGEN


● Durch die Annahme der vom Vermieter angebotenen und in den Sonderbedingungen aufgeführten Deckung.
● Indem Sie sich mit einer Versicherungspolice absichern. In diesem Fall muss er den Vermieter bei der Übernahme schriftlich darüber informieren
Hinweise auf den von ihm unterzeichneten Vertrag, insbesondere die Zusage der Versicherungsgesellschaft, die Entschädigung an den Vermieter zu zahlen.
● Indem es sein eigener Versicherer bleibt, vorbehaltlich der Zustimmung des Vermieters.
● In den letzten beiden Fällen gilt als Referenzwert des versicherten Geräts der „Katalogwert im Neuzustand“.
● Der Mieter kann jedoch nicht für die schädlichen Folgen haftbar gemacht werden, die sich aus versteckten Mängeln der gemieteten Geräte oder nicht offensichtlicher Abnutzung ergeben, die dazu führen, dass die Geräte nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.
11-1: In allen Fällen, in denen die geltenden Vorschriften Tests oder eine Inspektion der gemieteten Ausrüstung vorschreiben, ist der Mieter verpflichtet, die Ausrüstung der Inspektionsstelle zur Verfügung zu stellen.
11-2: Die Kosten der regelmäßigen behördlichen Inspektionen bleiben in der Verantwortung des Leasinggebers.
11-3: Sollte eine zyklische behördliche Inspektion die Unzulänglichkeit der Ausrüstung aufdecken, hat dies die gleichen Konsequenzen wie ein Ausfall
(verleiht Artikel 9).
11-4: Der Zeitaufwand für die Durchführung der Prüfungen und/oder Inspektionen ist mit der Dauer von maximal einem halben Arbeitstag integraler Bestandteil der Mietdauer.


ARTIKEL 12: KAUFMÖGLICHKEIT 

12-1: Mit der Kaufoption können Sie ein Produkt mieten und haben gleichzeitig die Möglichkeit, es während der abonnierten Mietdauer zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen. Der zu zahlende Preis, um Eigentümer des Geräts zu werden, ist wie folgt festgelegt: Betrag des gebrauchten Produkts, das auf unserer Website LowcostMobile.fr zum Verkauf angeboten wird. Mehrwertsteuer im Lieferland enthalten (wenn Sie in der Europäischen Union ansässig sind oder ohne Mehrwertsteuer). (einschließlich außerhalb der Europäischen Union) abzüglich der bereits gezahlten Miete(n) für den abonnierten Mietzeitraum. In einem solchen Fall senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung, mit der Sie den der Kaufoption entsprechenden Endbetrag bezahlen können. Sobald wir die Zahlung für diese Bestellung erhalten, werden Sie Eigentümer des Produkts. Die Produktgarantiebedingungen gelten in gleicher Weise wie ein Verkauf zu unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

 

ARTIKEL 13: RÜCKGABE VON MATERIALIEN

13-1: Der Mieter ist verpflichtet, bei Ablauf des ggf. im gegenseitigen Einvernehmen verlängerten Mietvertrages die Geräte in gutem Zustand, mit Zubehör und in der Originalverpackung unter Berücksichtigung der damit verbundenen normalen Abnutzung und Dauer der Nutzung zurückzugeben, gereinigt und ggf. auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt.
Andernfalls werden die Reparaturleistungen dem Mieter in Rechnung gestellt.
13-2: Die Rückgabe der Ausrüstung erfolgt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, im Depot des Vermieters während dessen Öffnungszeiten.
13-3: Der Vermieter stellt einen Geräterücknahmeschein aus. Es wird insbesondere darauf hingewiesen:
- Tag und Uhrzeit der Rückkehr,
- die als notwendig erachteten Vorbehalte, insbesondere hinsichtlich des Zustands der Ausrüstung
gerendert.
Mit der Rücknahmeanordnung endet die gesetzliche Verwahrung der Geräte, die in der Verantwortung des Mieters lag. Erfolgt der Rücktransport der Ausrüstung unter der Verantwortung des Vermieters (Art. 6), erlischt das gesetzliche Sorgerecht mit der Inbesitznahme der Ausrüstung durch den Vermieter.
13-4: Sofern keine gütliche Einigung über die Reservierungen erzielt wird, wird dies durch Registrierung auf dem Voucher vermerkt. Es wird dann auf das Schlichtungsverfahren einer Persönlichkeit Berufung eingelegt
wird im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien ernannt. Ist die Benennung dieser Person nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt, einen von ihm benannten Sachverständigen beizuziehen
Richter in Kammern oder an einen Gerichtsvollzieher.
13-5: Im Falle einer Rücknahme der Geräte durch den Vermieter bleibt der Mieter bis zur Rücknahme der Geräte an alle Verpflichtungen aus dem Vertrag gebunden.
13-6: Im Falle einer Nichtrückgabe der Ausrüstung innerhalb von 3 Tagen nach Ende des Mietzeitraums und nach Ablauf der formellen Mitteilung und Frist für die Rückgabe, die im elektronischen Brief und/oder in der Papiermitteilung festgelegt ist, wird der fehlende Teil zurückerstattet wird zum Neuwert in Rechnung gestellt, entsprechend dem am Tag der Nichtrückgabe geltenden Satz.


ARTIKEL 14: MIETPREIS


14-1: Unabhängig von der in Artikel 5 Absatz genannten Nutzungsdauer
Gemäß Art. 5-2 wird der Preis grundsätzlich pro abzurufender Zeiteinheit für jede Miete festgesetzt, wobei jede angefangene Zeiteinheit fällig ist, innerhalb der Grenze von einem Tag.
Die üblicherweise verwendeten Zeiteinheiten sind:

- der Arbeits-, Geschäfts- oder Kalendertag

- die Woche

- den ganzen Monat.

- der vereinbarte Zeitraum

14-2: Vorbehaltlich besonderer Bestimmungen wird die Miete pro Periode erworben.
14-3: Es kann auch vereinbart werden, Betriebskosten und Fixkosten in Rechnung zu stellen, dies muss jedoch vorher festgelegt werden.
14-4: Die Kosten für die Beladung, den Transport, die Entladung und die Inspektion der Geräte, sowohl Hin- als auch Rückfahrt, sowie etwaige Auf- und Abbaukosten gehen zu Lasten des Mieters. Sie werden im Mietvertrag pauschal bewertet oder gemäß den vom Vermieter vorzulegenden Belegen zu den tatsächlichen Kosten erstattet.
Der Mieter trägt nicht den zusätzlichen Transport, der sich aus einer vom Vermieter gewünschten Rücksendung an einen anderen als den Herkunftsort ergeben kann.
14-5: Die etwaige Bereitstellung von technischem Personal (z. B. Monteur), das beim Vermieter beschäftigt ist oder nicht, liegt in der Verantwortung des Mieters
Mieter. Der Preis wird durch Vereinbarung der Parteien festgelegt, ebenso die Höhe der Reisekosten.
14-6: Für den Fall, dass der Zustand der Ausrüstung eine Sachverständigenbegutachtung erforderlich macht, gehen die Kosten hierfür letztendlich zu Lasten der Partei, deren Haftung als beauftragt erklärt wird, nachdem sie vom Kläger vorgebracht wurden.
14-7: Im Falle einer Mietverlängerung nach Ablauf der ursprünglich geplanten Dauer können die Parteien den Mietpreis neu verhandeln.


ARTIKEL 15: ZAHLUNG


15-1: Die Zahlungsbedingungen für die Miete sind in den Sonderbedingungen des jeweiligen Vermieters festgelegt. Bei Nichtzustandekommen des Vertrages versteht sich die Zahlung netto Kasse und ohne Abzug.
Im Falle einer gestaffelten Zahlung führt die Nichtzahlung einer einzelnen Rate nach Ablauf einer Frist von acht Tagen ab dem Versand einer E-Mail oder eines eingeschriebenen Briefes mit Empfangsbestätigung, die als förmliche Mitteilung dient, zur sofortigen Rückerstattung des Betrags gemietete Ausrüstung, alle Rücksendekosten gemäß den vorstehenden Artikeln liegen in der Verantwortung des Mieters.
15-2: Vertragsstrafeklausel: Zusätzlich zu den üblichen Verzugszinsen wird jede Forderung, die fällig geworden ist und am Ende der vereinbarten Fälligkeitsfrist nicht beglichen wurde, acht Tage nach dem Absenden einer E-Mail oder einer Mahnung pauschal erhöht Satz von 80 € inklusive Steuern oder einem in den Sonderbedingungen festgelegten Prozentsatz.


ARTIKEL 16: WETTERKLAUSELN


16-1: Schlechtwetterklausel nicht anwendbar.


ARTIKEL 17: ZAHLUNGSGARANTIE


17-1: Als Sicherheit für die vom Mieter aus dem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen leistet der Mieter bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von
Die Gewährleistung liegt in den Händen des Vermieters, sofern in den Sonderbedingungen nichts anderes vereinbart ist.
17-2: Die Rückerstattung der Zahlung erfolgt im Monat nach der vollständigen Bezahlung der Miete und etwaiger sonstiger Rechnungen.
entstehen. Über diesen Zeitraum hinaus wird die Zahlung mit dem gesetzlichen Zinssatz zuzüglich fünf Punkten verzinst.


ARTIKEL 18: KÜNDIGUNG


18-1: Befristeter Vertrag
18-1-1: aufgrund des Vermieters
18-1-11: Bei Nichteinhaltung der in den Artikeln 2, 5-1 und 15 dieser Bedingungen vorgesehenen Klauseln wird die befristete Miete gegebenenfalls gekündigt
scheint dem Vermieter zu Unrecht und Missständen des Mieters anzulasten. Diese Kündigung erfolgt nach Ablauf einer Frist von acht Tagen ab dem Versand einer E-Mail und/oder eines eingeschriebenen Briefes mit Empfangsbestätigung, der als förmliche Mitteilung dient. In diesem Fall muss der Mieter die Geräte zurückgeben oder zurücknehmen lassen. Die sich aus Artikel 13 ergebenden Pflichten bleiben uneingeschränkt bestehen.
18-1-12: Im Falle der Nichtvorlage oder Nichtrückgabe der Ausrüstung am Ende oder während der Vertragslaufzeit kann der Vermieter den Mieter vor den Richter in der Kammer des Ortes laden, an dem sich die Ausrüstung ordnungsgemäß befindet die Herausgabe anordnen zu lassen. Sofortige Mietausrüstung.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags gemäß diesem Artikel kann der Vermieter eine Entschädigung in Höhe der Hälfte der Restmiete verlangen, maximal jedoch zwei Monate nach Rückgabe der Ausrüstung.
18-1-13: Für die gemietete Ausrüstung einer bestimmten Art ist die zu zahlende Entschädigung in den Sonderbedingungen festgelegt.
18-1-2: aufgrund des Mieters
18-1-21: Im Falle einer Kündigung des Mietvertrags, aus welchem Grund auch immer, mit Ausnahme von Artikel 9 dieser Bedingungen, akzeptiert der Mieter die Änderung der ursprünglich geltenden Mietstaffel entsprechend der tatsächlichen Mietdauer. Andernfalls erhält der Vermieter eine Entschädigung in Höhe der Hälfte der Restmiete, maximal jedoch für zwei Monate.
18-1-22: Für die gemietete Ausrüstung einer bestimmten Art ist die zu zahlende Entschädigung in den Sonderbedingungen festgelegt.
18-2: Unbefristeter Vertrag
18-2-1: aufgrund des Vermieters
18-2-11: Bei Nichteinhaltung der in den Artikeln 2, 5-1 und 15 dieser Bedingungen vorgesehenen Klauseln kann die Miete für einen unbestimmten Zeitraum vom Vermieter acht Tage nach der Zusendung gekündigt werden dem Mieter eine E-Mail und/oder einen eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung als formelle Mitteilung zu senden.
In diesem Fall kann der Vermieter nach Rückgabe der Ausrüstung eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsmieten verlangen.
18-2-2: fällig gegenüber dem Mieter – siehe Artikel 4 dieser Bedingungen
Bedingungen.


ARTIKEL 19: RÄUMUNG DES VERMIETERS


19-1: Wenn der Mieter die gemieteten Geräte in ein Gebäude einbringt, dessen Mieter er ist, muss er unter bestimmten Bedingungen, abhängig von der Art der Geräte, die Erklärung per E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein an den Eigentümer des Gebäudes abgeben Bauen Sie in ihm auf und geben Sie alle Einzelheiten dazu
über die Identität des Vermieters/Eigentümers informieren und ihn darauf aufmerksam machen, dass die gemieteten Geräte nicht als Pfand verwendet werden dürfen. Der Mieter muss dem Vermieter eine Kopie dieses Schreibens vorlegen.
19-2: Dem Mieter ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt, die gemieteten Geräte abzutreten, zu verpfänden oder zu verpfänden, unterzuvermieten, zu verleihen oder in irgendeiner Weise darüber zu verfügen.
19-3: Wenn ein Dritter versucht, Rechte an diesem Material in Form einer Forderung, eines Einspruchs oder einer Beschlagnahme geltend zu machen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
19-4: Weder die an der gemieteten Ausrüstung angebrachten Eigentumsschilder noch die darauf befindlichen Aufschriften dürfen vom Vermieter entfernt oder verändert werden
Mieter. Dieser darf ohne Genehmigung des Vermieters keine Beschriftungen oder Markierungen auf dem Gerät anbringen.


ARTIKEL 20: BETRIEBLICHE VERLUSTE


Aus irgendeinem Grund werden Betriebsverluste, direkter und/oder indirekter Art, niemals vom Leasinggeber gedeckt.


ARTIKEL 21: SCHIEDSVERFAHREN


Kommt es zwischen dem Vermieter und seinem Mieter während oder am Ende des Vertrages zu Streitigkeiten über die Ausführung dieser Mietbedingungen und/oder des von ihnen abgeschlossenen Einzelvertrags, kann dieser einem Schlichtungsgericht durch eine Persönlichkeit unterworfen werden, die die volle Verantwortung trägt Befugnisse zur Beilegung des Streits, einschließlich der Befugnisse eines einvernehmlichen Komponisten, der im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien ernannt wird.


ARTIKEL 22: ZUTEILUNG DER GERICHTSBARKEIT


Die Zuständigkeitsverteilung ist in den Besonderen Bedingungen festzulegen.

Net Orders Checkout

Item Price Qty Total
Subtotal 0,00€
Shipping
Total

Shipping Address

Shipping Methods